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Reproduktive Rechte und Selbstbestimmung bleiben auf der Tagesordnung

Die LDÄÄ-Hessen setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und gebärfähigen Personen und die reproduktiven Rechte aller Menschen ein. Das bedeutet, dass wir uns für die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts stark machen. Nur so kann der anhaltenden Tabuisierung und Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs mit all ihren Folgen für Schwangere, deren Berater*innen und Ärzt*innen endlich wirksam begegnet werden. Wir halten es für dringend erforderlich, dass die Empfehlungen der WHO zum kostenfreien, straffreien und sicheren Schwangerschaftsabbruch durchgesetzt und eingehalten werden.


Die zunehmend schlechter werdende Versorgungssituation für ungewollt Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können wir nicht weiter hinnehmen. Wir setzen uns entsprechend für eine flächendeckende und WHO-Richtlinien entsprechende Versorgung in Hessen ein. Die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Allgemeinmediziner*innen, Gynäkolog*innen und weiteren Ärzt*innen zu diesem Thema ist dafür eine Grundvoraussetzung. Die gerade erarbeitete nationale S2k Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon ist ein erster Schritt.


Der Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für die gesamte reproduktiven Lebensphase von Frauen und Männern, eingeschlossen LGBIQ- und Transpersonen, Menschen mit Behinderungen und last but not least Menschen ohne Papiere ist ebenfalls eine Voraussetzung zur Verwirklichung reproduktiver Rechte.

Wir beteiligen uns an den Diskussionen um diskriminierungsfreie künstliche Befruchtung, Eizellspende und altruistische Leihmutterschaft.


Aufgrund der zunehmenden „Gehsteigbelästigungen“ durch rechte und „christliche“ Fundamentalist*innen, die für die Betroffenen eine Bedrohung und Belästigung bedeuten, befürworten wir eine landesweit gültige Einführung von Schutzzonen vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftskonfliktberatungen bzw. Schwangerschaftsabbrüche durchführen.


Gesetzgeberische und gesellschaftspolitische Maßnahmen seitens der Bundesregierung, wie sie seit Jahren und zuletzt brandaktuell im Mai 2023 von Seiten des UN-Menschenrechtsausschusses zur Elimination der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) zur Verwirklichung reproduktiver Rechte in Deutschland eingefordert werden, halten wir für nunmehr unaufschiebbar.


Wir setzen uns für die Verwirklichung der Menschenrechte im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit ein.


Kristina Hänel, Sabine Riese, Christiane von Rauch, Nora Szasz

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