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Missbrauch des Pflegebudget verhindern

  • LDÄÄ Hessen
  • 7. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Pflegefremde Tätigkeiten dürfen Fachpflegekräfte nicht zusätzlich belasten



Mit der bundesgesetzlich neu eingeführten, zweckgebundenen Refinanzierung der Personalkosten in der Pflege war das Ziel verbunden, Pflegekräfte in den Krankenhäusern spürbar zu entlasten.

Seit dem Jahr 2025 dürfen daher ausschließlich Pflegefachkräfte sowie qualifizierte Pflegehilfskräfte über das Pflegebudget abgerechnet werden, das die Krankenhäuser auf Grundlage tatsächlicher Kosten mit den Krankenkassen verrechnen müssen.


Infolge dieser Neuregelung ist jedoch zu beobachten, dass einzelne Klinikträger begonnen haben, fachfremde Aufgaben – etwa die Bettenreinigung – systematisch auf Pflegepersonal zu verlagern. Offensichtlich verfolgen sie damit das Ziel, auch diese Leistungen vollständig über das Pflegebudget refinanzieren zu können. Auch der Helios-Konzern hat diese Praxis inzwischen übernommen.


Ein Beispiel hierfür ist die Helios HSK Wiesbaden, welche aufgrund einer Grundsatzentscheidung der Konzernzentrale die Reinigung von Betten ab Mai 2025 schrittweise und bis zum 01.01.2026 vollständig auf das Pflegepersonal übertragen will. Es ist zu befürchten, dass in Zukunft auch weitere Service- und Reinigungstätigkeiten sowie der Patient*innentransport auf das Pflegepersonal übergehen.


Die Übertragung hauswirtschaftlicher Aufgaben wie Reinigung oder Patient*innentransport auf Pflegekräfte ist nicht nur fachlich ineffizient, sondern führt auch zu einer spürbaren Minderung der Qualität der pflegerischen Versorgung. Gleichzeitig bedeutet die systematische Reduktion oder gar Freisetzung von Service- und Reinigungskräften eine Schwächung hygienischer und organisatorischer Standards im Klinikbetrieb – mit absehbar negativen Folgen für das Patient*innenerleben und die Versorgungsqualität insgesamt.


Diese Entwicklung ist auch wirtschaftlich kontraproduktiv, da sie im Rahmen einer umfassenden Kosten-Nutzen-Betrachtung keine nachhaltigen Einsparungen mit sich bringt. Das Pflegestärkungsgesetz des Bundes wurde geschaffen, um Qualität und Effizienz in der Pflege zu sichern – nicht, um Pflegekräfte durch die Übernahme fachfremder Tätigkeiten zusätzlich zu belasten. Krankenhauskonzerne wie die Helios HSK Wiesbaden dürfen unter dem Vorwand wirtschaftlicher Effizienz nicht die tragenden Strukturen im Klinikalltag aushöhlen.


Vielmehr braucht es eine ausreichende und dauerhaft gesicherte Zahl an qualifizierten Servicekräften, Versorgungsassistent*innen und weiteren unterstützenden Berufsgruppen, um einen funktionierenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausbetrieb zu gewährleisten.


Diese Sichtweise wurde auch auf Initiative unseres Mitglieds Dr. Christof Storck durch einen Antrag auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 gestützt, der sich deutlich gegen die Fehlverwendung ärztlicher und pflegerischer Arbeitszeit positioniert. Der Ärztetag stellt fest, dass die Patientenversorgung in Krankenhäusern eine in hohem Maße interdisziplinäre Aufgabe ist. Neben dem ärztlichen und pflegerischen Personal sind zahlreiche unterstützende Berufsgruppen – wie Hol- und Bringedienste, der Patiententransport, Laborpersonal, MTA/MTRA sowie technische Dienste – essenziell für den funktionierenden Klinikalltag.


Aufgrund finanzieller Engpässe wird jedoch zunehmend in diesen Bereichen Personal eingespart oder abgebaut. Die Folge: Aufgaben, die nicht in das Kernprofil ärztlicher oder pflegerischer Tätigkeiten fallen, müssen durch genau dieses Personal mitübernommen werden. Dadurch steht ihre Arbeitszeit nicht mehr in vollem Umfang für die unmittelbare Patientenversorgung zur Verfügung.


Wir fordern daher geeignete Maßnahmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken – etwa durch die Einführung eines allgemeinen Personalbudgets sowie durch die Prüfung alternativer Modelle zur Sicherstellung der Unterstützungstätigkeiten, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels.

LDÄÄ 

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