Der Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ bereitet die Umsetzung der (Muster-) Weiterbildungsordnung des Deutschen Ärztetages und der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für die hessischen Ärzte vor und entwickelt diese weiter. Er erstellt zudem Beschlussvorlagen für die DV.
Definitiv ist dies ein „politisch besetzter“ Ausschuss, es sind Teilnehmer aus 7 politischen Listen vertreten. Im Einzelnen sind dies:
Ärztinnen, Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, Marburger Bund, LDÄÄ, Liste der kleinen Fachgebiete, die Hausärzte sowie junge Ärztinnen und Ärzte in Hessen.
Die Liste „Fachärztinnen und Fachärzte Hessen“ stellen mit Andreas Fach den Vorsitzenden, der „Marburger Bund“ mit Christian Piper einen der beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Als externe Allgemeinmedizinerin hat Frau Erika Baum die Funktion der 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Aus allen anderen Listen sind folgende Kolleg*innen vertreten: „Ärztinnen“ durch Monika Buchalik, die „Fachärztinnen und Fachärzte Hessen“ zusätzlich noch mit Ulrich Finke, Cornelius Weiß und Christine Hidas, der Marburger Bund zusätzlich mit Lars Bodamer, Yvonne Jäger und Anne Kandler. Für die LDÄÄ sitzen Barbara Jäger und Rolf Teßmann in dem Weiterbildungsausschuss, Adelheid Rauch vertritt die Liste der kleinen Fachgebiete und Svenja Krück die „jungen Ärztinnen und Ärzte in Hessen“.
Der Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ konstituierte sich am 02.12.2018 (nach der 3. Delegiertenversammlung vom 24.11.2018). Zu diesem Zeitpunkt waren sowohl die Vorsitzenden wie auch die Vertreter bereits durch das Präsidium bestimmt.
Definitiv wichtigstes und mit höchster Priorität forciertes Thema war - und ist - die Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (Bundesärztekammer) in die Hessische Weiterbildungsordnung. Immer wieder kehrendes Diktum waren auch für Hessen Abweichungen von der neuen (Muster-) Weiterbildungsordnung so gering wie möglich zu halten, dies insbesondere unter dem Aspekt:
Niedrigschwelligkeit für die Kolleg*innen in Weiterbildung sowie
„gleiches Recht für alle Weiterzubildenden in ganz Deutschland“. Keine Sonderregelungen in einzelnen Landesärztekammern. Dies hat im Hintergrund auch damit zu tun, dass ein „Ärztetourismus“ von weiterzubildenden Kolleg*innen verhindert werden soll, was aber nur funktioniert, wenn alle Landesärztekammern die gleichen Regelungen haben.
Eindeutiger Nachteil hierbei: Landesärztekammer spezifische individuelle Regelungen, die es in Hessen bisher durchaus mit gutem Erfolg gab, fallen damit fort. Die Festlegung beispielsweise, dass Zusatzweiterbildungen in Hessen nicht geprüft werden, wenn die Weiterbildungszeit 1 Jahr unterschreitet, halten wir für sinnvoll und war aus unserer Sicht ein Standortvorteil für Hessen.
Formal macht dieser Prozess aber die Weiterbildung „gerechter“, Voraussetzung ist allerdings, dass sich alle Landesärztekammern an diese Vorgaben halten. Hier wird die Zukunft zeigen wie sich die anderen Landesärztekammern zu dieser (Muster-) Weiterbildungsordnung positionieren.
Kehrseite dieser „bundesweiten Harmonisierung“ ist natürlich auch, dass Inhalt oder Strukturen, die in der (Muster-)Weiterbildungsordnung überhaupt nicht oder beim Deutschen Ärztetag oder in der STÄKO nicht bedacht wurden, nun in die Hessische Weiterbildungsordnung auch keinen Eingang finden (konnten). Hier sind insbesondere von unserer Liste für außerordentlich sinnvoll und notwendig erachtete Regelungen in der Pädiatrie - nämlich die Einführung eines verpflichtenden psychosomatischen Grundversorgung für den Facharzt Kinder- und Jugendmedizin in die neue WBO diesem übergeordneten Diktum zum Opfer gefallen sind. (s.a. Bericht Storck). Die Initiatve von Barbara Mühlfeld und Christof Storck lief leider ins leere, obwohl Barbara Mühlfeld, Christof Storck, Pierre Frevert ein mögliches Curriculum erarbeitet und in einer Sitzung vorgestellt haben. Alle inhaltlichen Argumente, unterstützt durch Sabine Riese und Barbara Jaeger verhalten ungehört.
Unter dem Ziel, Abweichungen von der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung so gering wie möglich zu halten, wurden Anfang 2019 von den hauptamtlichen Mitarbeitern der Weiterbildungsabteilung sämtliche wissenschaftlichen Fachverbände und Berufsverbände nochmals angeschrieben (mit einer Fristsetzung von 3 Wochen), um final zu der vorliegenden (Muster-)Weiterbildungsordnung fachliche Kommentare, Hinweise und Vorschläge schriftlich einzureichen.
Parallel dazu wurden Unterarbeitsgruppen gebildet, die einzelnen Teilbereichen zugeordnet waren. Die Vertreter der LDÄÄ beispielsweise betreuten und koordinierten durch R. Tessmann – gemeinsam mit C. Weiß - die operativen (sog. kleinen) Fächer, beginnend bei A wie Augenheilkunde, Anästhesie bis hin zur U wie Urologie. Für die sog. „P-Fächer“ waren Barbara Jaeger für uns, gemeinsam mit Y. Jäger (MB) zuständig für die Koordinierung und Implementierung.
Erwartungsgemäß wurden durch die Fachverbände in Hessen viele Änderungen oder Änderungswünsche eingebracht, diese wurden protokolliert, schriftlich fixiert und in den folgenden Weiterbildungsausschusssitzungen diskutiert und am Ende der Beschlussfassung in der Delegiertenversammlung zugeführt.
Dies war eine enorme logistische Herausforderung und hatte auch – insbesondere für die Unterarbeitsgruppenverantwortlichen – eine hohe Zeitbindung zur Folge, da viele Vorarbeiten – wegen der mittlerweile bedenklichen (Unter-)Besetzung bei den „Hauptamtlichen“ der Abteilung Weiterbildung – selbst organisiert werden mussten (bis hin zur Protokollierung) der Sitzungen.
Wie gesagt: mitten in diese sehr arbeitsintensive Zeit und die auch inhaltlich sehr kontrovers geführten Diskussionen kam es zu der Situation, dass die Weiterbildungsabteilung zwischenzeitlich nur noch mit einem bis maximal zwei hauptamtlichen Ärzten besetzt war.
Insbesondere die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung kamen hier eindeutig an die Grenze ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit. Der Leiter der Abteilung Dr. Zolg und weitere erfahrene Kräfte haben nacheinander die Segel gestrichen. Dies wurde von unserer Liste klar erkannt und auch als Antrag an das Präsidium in der DV eingebracht, dass sich dieses mit der (aus unserer Sicht prekären) personellen Ausstattung der „Abteilung Ärztliche Weiterbildung“ befassen soll. Die LDÄÄ forderte das Präsidium konkret auf, den aktuellen Stand der ärztlichen Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung zu analysieren. Außerdem fragten wir nach, ob Erkenntnisse vorliegen, welche Gründe zur Abwanderung der Kollegen führen, welche Gegenmaßnahmen eingeleitet werden und wann mit einer nachhaltigen Besserung der Personalsituation zu rechnen sei. Sicher auch als Folge unseres Antrages wurde mittlerweile in der „Abteilung Ärztliche Weiterbildung“ das Personal aufgestockt, die Struktur verbessert und mit der neuen Leitung Herr Sudmann (erfahrener Leiter einer zentralen Notfallaufnahme in Norddeutschland), hoffentlich ein Mann mit norddeutscher Gelassenheit und sehr guten Nerven eingestellt.
Dies war - und ist - uns ist umso wichtiger, als dass die Umsetzung der (Muster-) Weiterbildungsordnung in Hessen bei den hauptamtlichen Mitarbeitern große Personalressourcen abfordern wird. Dies hängt nicht nur mit den Inhalten der neuen Weiterbildungsordnung zusammen, sondern auch damit, dass durch die neue Systematik der MWBO auch neue Befugungen aller Weiterbildungsermächtigten einhergehen müssen. Mit der Einführung des E-Logbuches sind zudem mehr Arbeiten verbunden, als ursprünglich angenommen. Das E-Logbuch, von dem erst jetzt von der Bundesärztekammer ein Muster vorliegt, ist ein elektronischer Leistungsnachweis von erbrachten Weiterbildungsinhalten. Die
Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, dass die Einführung des E-Logbuches in der Anfangs-/Einführungsphase eine Dokumentation „wie bisher“ ermöglichen muss. Inhaltlicher Exkurs: Die neue Weiterbildungsordnung ist „kompetenzbasiert“ für die ärztlichen Mitarbeiter*innen. Sie beschreibt über welche „Kompetenzen“ junge Fachärzt*innen oder zusatzweitergebildete Ärzt*innen verfügen sollen, bis schließlich hieraus eine Handlungskompetenz resultiert. Ziel war ursprünglich, gänzlich von nachzuweisenden „Zahlen“ einzelner Leistungen fort zu kommen, dies war in der jetzigen Struktur allerdings noch nicht möglich. Ziel ist jedenfalls, den Weitergebildeten „eine Handlungskompetenz“ zu vermitteln, die Kenntnisse voraussetzt, vom einfachen Benennen und Beschreiben über systematisches Einordnen und Erklären hin zu Durchführen (unter Supervision) und schließlich eigenverantwortlich Durchführen (Handlungskompetenz). Dies ist dann der sog. „Facharztstandard“. Der guten und engmaschigen Kommunikation zwischen Weiterzubildenden und Weiterbilder (vielleicht auch auf der Basis des E-Logbuches) soll in Zukunft deutlich breiter Raum gegeben werden, wenn das gelebt wird: ein deutlicher Qualitätsgewinn! Nach gefühlt 30 Sitzungen mit intensivsten Diskussionen, in denen nicht immer die gewünschten Inhalte auch unserer Liste durchgesetzt werden konnten (real waren es nur 10 Sitzungen des Ausschusses), konnte auf der Delegiertenversammlung vom 23.11.2019 das „dicke Brett“, nämlich die Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in die Hessische Weiterbildungsordnung erfolgreich abgeschlossen werden. Mit überwältigender Mehrheit wurde die neue Hessische Weiterbildungsordnung beschlossen, die voraussichtlich zum 01.07.2020 (nach Genehmigung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration = HMSI) in Kraft treten wird. Durch die strikten Vorgaben, auch der Teilnehmer des Weiterbildungsausschusses, weicht diese nur unwesentlich von der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ab. In Zukunft werden wir aktiv im Weiterbildungsausschuss beobachten, wo Ungerechtigkeiten oder Dysbalancen entstehen, die dann im Nachgang zugunsten der qualitativen Patientenversorgung, der guten Weiterbildung und der Infrastruktur der Weiterbildungseinrichtungen nachgeregelt werden müssen.
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